Anne-Kathrin Rose studierte von 2005 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie am University College Cork in Irland.
Bereits seit dem Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg setzte Frau Rechtsanwältin Rose den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit im Familienrecht. Seit Oktober 2018 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Sie berät und unterstützt Sie gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang sowie internationalem Familienrecht.
Frau Rechtsanwältin Rose berät auch englischsprachige Mandanten bei familienrechtlichen Fragen.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Erbrecht. Von der erbrechtlichen Erstberatung über kompetente Testamentsberatung bis zur Durchsetzung bereits entstandener erbrechtlicher Ansprüche ist Frau Rose Ihre kompetente Ansprechpartnerin.
So wird Anne-Kathrin Rose von ihren Klienten bewertet