Was kostet mein Fall?
Anwälte leben davon, dass sie Rechtsrat gegen Geld erteilen.
Auch die Antwort auf die Frage „Können Sie mir erst mal nur sagen, ob ich recht habe?“ löst normalerweise daher schon Gebühren aus, selbst dann, wenn der Anwalt hierauf nicht besonders hinweist. Leider ist die Höhe des Honorars, die ein Mandant zu zahlen hat, bei einem ersten Gespräch nur selten genau einzuschätzen.
Das liegt daran, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die Gebühren auslösen. In Zivilrechtlichen Streitigkeiten wird darüber hinaus ein sog. Gegenstandswert für die Berechnung der Gebührentatbestände zugrunde gelegt. Dieser ist zu Beginn unserer Tätigkeit aber oft nur schwer zu ermitteln, z.B. in Familien- oder Erbsachen.
Allgemein gilt: je höher der Streitwert und je mehr Gebührentatbestände anfallen, desto höher das Honorar. Hohe Streitwerte stehen i.d.R. für hohe Risiken und Schwierigkeiten; viele Gebührentatbestände für großen Aufwand. Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Und um eine Einschätzung für die „Größenordnung“ zu erhalten finden Sie hier eine Kostentabelle.
Bitte sprechen Sie uns auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars an, falls Ihr Beratungsbedarf über eine erste Orientierung hinausgeht. Wir rechnen dabei fünfminutengenau ab. Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant vielfach Vorteile für beide Seiten mit sich bringt. Der Mandant kann sich auch mit seinen Probleme an seinen Anwalt wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der Streitwert relativ hoch ist. Und der Anwalt kann sich auch in Ruhe mit Ihrem Problem befassen, wenn es nicht nur juristisch sein sollte.
Pauschalhonorare bieten wir dort an, wo aus unserer Sicht abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird.
Die Vereinbarung eines – reinen – Erfolgshonorars ist dem Prinzip der Anwaltsvergütung fremd. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir daher auf Basis eines reinen Erfolgshonorars nicht abrechnen können. Bitte beachten Sie auch, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren abzurechnen.
Sie haben ein juristisches Problem und besitzen auch eine Rechtsschutzversicherung?
Wie nehmen wir dann die Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung vor?
Grundsätzlich kann die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eigene Gebühren auslösen. Wir bieten es aber in der Regel als kostenlose Serviceleistung an, uns um die Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung zu bemühen. Soweit diese Deckung dann unproblematisch erteilt wird, bleibt diese Serviceleistung kostenlos. Dann werden unsere Kosten von Ihrer Versicherung getragen. Haben Sie mit Ihrer Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss dieser Betrag natürlich leider von Ihnen selbst getragen werden.
Und wenn es Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung gibt?
Dann müssen wir dies abrechen, weil es grundsätzlich eine eigene Rechtsangelegenheit darstellt. Wir werden es jedoch vorab mit Ihnen abstimmen, so dass Sie selbst entscheiden können, inwieweit Sie unsere Tätigkeit wünschen. Sollten unsere Beauftragung von der Rechtsschutzdeckung abhängig machen wollen, sagen Sie uns dies bitte vorab. Dann gilt: wird die Deckung seitens Ihrer Rechtsschutzversicherung erteilt, werden wir direkt mit dieser abrechnen. Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung jedoch ab, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Sie entscheiden dann, ob wir weiter für Sie tätig sein sollen. Wir weisen darauf hin, dass Kosten für die Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung natürlich nicht durch Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.
Wir sind gerne für Sie tätig und informieren Sie jederzeit über die Kosten die aus unserer Tätigkeit entstehen können.
Sprechen Sie uns an – dafür sind wir für Sie da!