ein komplexes Rechtsgebiet
Die Kanzlei v. Rochow & Partner ist seit Jahren auf Versicherungsrecht spezialisiert und verfügt mit drei Fachanwälten für Versicherungsrecht über ausgewiesene Experten.
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht:
Unsere besondere Kompetenz und Expertise im Versicherungsrecht
Spezial: Berufsunfähigkeits-Versicherung
Das Versicherungsrecht ist ein spezielles und sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet. Vor diesem Hintergrund hat die Justizverwaltung bei einigen Land- und Oberlandesgerichten Spezialkammern bzw. -senate für Versicherungssachen eingerichtet.
Auch in der Anwaltschaft hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Versicherungsrechts spezielles Wissen und einschlägige Erfahrung erfordert. Deshalb hat die Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2003 den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ eingeführt. Er wird nur Anwälten verliehen, die sowohl über besondere theoretische Kenntnisse als auch über besondere praktische Erfahrungen verfügen. So kann der Rechtssuchende darauf vertrauen, dass „sein“ Anwalt im Versicherungsrecht zu Hause ist.
In unserer Kanzlei arbeiten drei Fachanwälte für Versicherungsrecht.
Joachim Paßler, Peter Matzner und Dr. Tobias Hütterer führen bundesweit Gerichtsverfahren im Bereich Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Lebens- u. Sachversicherung.
So können Sie sicher sein, dass Sie in unserem Haus auch für Ihren Fall den richtigen Anwalt finden.
Dabei sind wir im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien nicht nur für die eine Seite tätig, also für Versicherer oder Versicherungsnehmer. Vielmehr vertreten wir sowohl Versicherer bei der Abwehr von Ansprüchen als auch Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Für Sie hat das den Vorteil, dass wir die Argumente beider Seiten kennen. Gerade das verschafft uns und Ihnen im Fall eines Rechtsstreits oft den entscheidenden Vorteil.
Wir bieten eine kostenlose Erstberatung im Versicherungsrecht
Wir arbeiten ohne Sonderhonorar und nur zu den üblichen gesetzlichen Bedingungen. Dabei zeigen wir Ihnen bei Bedarf gerne Möglichkeiten, alternative Finanzierungsarten wie Verfahrenskostenhilfe oder Prozessfinanzierung heranzuziehen. Und selbstverständlich kümmern wir uns um die Einholung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Rufen Sie uns einfach an unter 0911 2556699-0 oder schreiben Sie eine E-Mail.