Wir prüfen Ihre Ansprüche!
Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BUV) und Betriebsschließungs-Versicherung
Sollte sich in Ihren Geschäftsversicherungsverträgen eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung bzw. eine Betriebsschließungs-Versicherung befinden, lohnt es sich die Bedingungen genau zu lesen. Insbesondere Gaststätten haben häufig eine solche „Stilllegungsversicherung“. Diese – wie auch die Erstgenannte – waren zwar für andere Fallkonstellationen gedacht und niemand hatte bei Abschluss eine solche Situation vor Augen, dennoch haben sich bereits etliche Versicherer von sich aus bereit erklärt, einen Teil des Schadens zu tragen.
Bedauerlicherweise aber unterscheiden sich die Bedingungen im Einzelnen voneinander, so dass leider keine pauschalen Aussagen möglich sind, ob ein Vorgehen erfolgversprechend ist oder nicht.
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„Gaststätten haben oft eine Betriebsschließungs-Versicherung. Es könnte sich lohnen diese aufmerksam zu lesen“
Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden und wir prüfen auch kostenfrei, ob es sich lohnen könnte, an Ihre Versicherung heranzutreten.
Nachschauen lohnt sich auf alle Fälle!
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Die Kanzlei v. Rochow & Partner ist seit Jahren auf Versicherungsrecht spezialisiert und verfügt mit vier Fachanwälten für Versicherungsrecht über ausgewiesene Experten.
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