Warum Sie die Kanzlei v. Rochow & Partner wählen sollten
Das Versicherungsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Deshalb sollten Sie auf das Wissen und die Erfahrung unserer Fachanwälte vertrauen
Im Versicherungsrecht sind Fachwissen und langjährige Erfahrung notwendig. Angesichts dessen hat die Bundesrechtsanwaltskammer der Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ ins Leben gerufen. Dieser wird nur Rechtsanwälten verliehen, die ihre besonderen Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen in den verschiedenen Sparten des Versicherungsrechts sowohl in theoretischen Prüfungen als auch in der Praxis nachgewiesen haben.
Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland verfügen wir mit den Rechtsanwälten Joachim Paßler, Dr. Tobias Hütterer und Peter Matzner über drei Fachanwälte für Versicherungsrecht.
Dabei decken wir das gesamte Spektrum des Versicherungsrechts ab, sei es Lebens- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, der gesamte Bereich der privaten und gewerblichen Sach- und Haftpflichtversicherung sowie Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Die Rechtsanwälte sind dabei bundesweit tätig und dürfen als ausgewiesene Fachleute mit hoher forensischer Erfahrung bezeichnet werden.

